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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12   

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https://dejure.org/2015,103895
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12 (https://dejure.org/2015,103895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.06.2015 - L 4 KR 137/12 (https://dejure.org/2015,103895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - L 4 KR 137/12 (https://dejure.org/2015,103895)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung - medizinische Rehabilitation - zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl. BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 mwN; BSGE 111, 137 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 25 Rn 25).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Grundsätzlich erbringen die Krankenkassen den Versicherten vertragsärztliche Leistungen, indem sie ihnen eine Vielzahl von zugelassenen Leistungserbringern verfügbar hält, unter denen sich die Versicherten den gewünschten Therapeuten frei auswählen und sich dann von ihm behandeln lassen (BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, Rn. 29).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Die Regelungen des § 13 Abs. 3 SGB V will Versicherten einerseits die Möglichkeit eröffnen, sich eine von der KK geschuldete, aber als Naturalleistung nicht erhältliche Behandlung selbst zu beschaffen, andererseits jedoch die Befolgung des Naturalleistungsgrundsatzes dadurch absichern, dass eine Kostenerstattung nur erfolgt, wenn tatsächlich eine Versorgungslücke vorliegt (vgl Bundessozialgericht, BSG, Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 6/11 R = BSGE 111, 137 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 25).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Es käme somit nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des sog. Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005, Az.: 1 BvR 347/98, vorgelegen hätten.
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Entscheidend ist, ob nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung eine Krankenhausbehandlung erforderlich war, eine solche den medizinischen Richtlinien, Leitlinien und Standards entsprach und nicht im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung stand (vgl zum Abrechnungsstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse, BSG, Urteil vom 22. April 2009, B 3 KR 24/07 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R

    Krankenversicherung - Reichweite des Anspruchs auf Kostenerstattung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 4 KR 137/12
    Die Feststellung der Notwendigkeit und der Erfolgsaussicht einer beantragten Rehabilitationsmaßnahme hängt nicht vom Ermessen der Krankenkasse ab (BSG, Urteil vom 7. Mai 2013, B 1 KR 53/12 R, zitiert nach juris).
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